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Wenn Arbeitnehmerschutz sich gegen die Geschützten wendet …

Zu den großen Errungenschaften der aufgeklärten Welt gehört ein funktionierender Arbeitnehmerschutz. Unsere Gesetzgebung, wie auch Kollektivverträge zielen darauf ab, rücksichtslosen Forderungen von Arbeitgebern, bis hin zur Ausbeutung, Einhalt zu gebieten. Die zu diesem Zweck notwendigerweise oft allgemein gehaltenen Regelungen, von Arbeitszeit-Maximalgrenzen und -Durchrechnungszeiträumen über Erholungs- und Pflege-Urlaubsansprüche bis hin zu Krankenstandsregelungen und Mutterschutz werden dann manchmal zum Bumerang und schaden den zu Schützenden mehr als sie helfen. Umso mehr, wenn diese Regelungen dann auch Selbständige treffen, die dann plötzlich „geschützt“ werden und ohne Einkommen dastehen, auch wenn sie aus ärztlicher und persönlicher Sicht durchaus ohne Risiko arbeitsfähig wären.

Gerade in unserem Kulturbereich, dessen Finanzierung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer als erstes in Frage gestellt wird, müssen wir uns immer die Frage stellen, welche Regelungen wirklich erforderlich sind. Wir müssen bereit sein, auch Dinge, die wir „immer so gemacht“ haben, tabulos zu diskutieren und zu hinterfragen. Wenn Geldgeber, Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht gemeinsam einen Weg in die Zukunft finden, gehen wir schwierigen Zeiten entgegen.