Während der für uns alle im Kulturbereich schwierigen Zeit der Corona-Krise haben wir Agentinnen und Agenten oft festgestellt, dass wir die Verträge für unsere Künstlerinnen und Künstler genauer lesen müssen. Viele Klauseln, von denen wir immer dachten, dass sie „ohnehin nicht wirksam werden“, waren plötzlich sehr relevant.
Aber auch ohne generelle Theaterschließungen wegen Pandemie gibt es an deutschen Theatern (von mir seit langem, bisher allerdings erfolglos, bekämpfte) Tücken in Gastverträgen für Künstlerinnen: Eine davon ist, dass viele Verträge Klauseln beinhalten, gemäß derer das Theater eine Vorstellung acht Tage davor absagen kann, ohne das vertraglich vereinbarte Abendhonorar zu bezahlen. Jeder von uns weiß, dass man im Bereich der Opern- und Konzertwelt nur in sehr großen Glücksfällen in einem so kurzen Zeitraum noch ein Ersatzengagement findet. Auf der Strecke bleibt dabei die Künstlerin: Sie hält sich die Termine ja frei und sagt vielleicht sogar andere Engagements ab, weil sie ja einen Vertrag hat. Umgekehrt gibt es in all diesen Verträgen keine Klausel, nach der eine Künstlerin ein Engagement ohne triftigen Grund absagen könnte. Sie muss also mit der Unsicherheit leben, dass auch ein Vertrag keine Sicherheit bietet.