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Auf dem Weg zu etwas mehr sozialer Sicherheit?

Bisher waren Künstlerinnen und Künstler mit sogenannten Gastverträgen an deutschen Theatern in einer sehr speziellen Situation: Sie waren zwar „angestellt“, es wurden also Lohnsteuer und Sozialversicherung von ihren Bezügen einbehalten. Wenn aber der Künstler krankheitshalber absagen musste oder Produktionen oder Vorstellungen vom Veranstalter abgesagt wurden, war in den meisten Gastverträgen „vereinbart“, dass keine Gage bezahlt wird.

Das soll sich durch den zwischen Gewerkschaften und dem Deutschen Bühnenverein ausgehandelten „Tarifvertrag Gast“ ab 1.6.2025 ändern – allerdings nur für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen werden, es sei denn, es würde expressis verbis auf den „Tarifvertrag Gast“ Bezug genommen. Dies ist ein wesentlicher Schritt zu etwas mehr sozialer Absicherung für freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler. – Dass bald eine ähnliche Regelung in Österreich gefunden wird, wäre sehr zu hoffen!